§ 14 Abs. 4 UStG Pflichtangaben bei Rechnungen
§ 14b UStG Aufbewahrung von Rechnungen
§§ 688 – 701 ZPO Zwangsvollstreckung
§ 286 BGB Regelung Zahlungsverzug
§ 19 UStG Umsatzsteuerbefreiung
§ 288 BGB Verzugszinsen
GoBD Juli 2025
DSGVO
Lexware Office ist bekannt aus
Seit Januar 2020 gilt
die Neufassung
des Schreibens von
Juli 2019 des
Bundesministeriums
für Finanzen!
Word & Excel sind verboten
Denn jede Rechnung muss
unveränderbar für die nächsten
8 Jahre aufbewahrt werden (GoBD):
Das Problem
Wer kann bei so vielen Gesetzen
und jährlichen Änderungen
noch den Überblick behalten?
Die Lösung
All das kann Ihnen ein Online-
Rechnungsprogramm abnehmen:
Und das Beste
Auch Installationen & Updates entfallen
– neue Software-Funktionen sind
automatisch drin.
Mit
Ihr Angebot in eine
Auftragsbestätigung umwandeln,
daraus eine Rechnung generieren
und notfalls eine Mahnung erstellen.
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