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Heute sitze ich nur noch am Schreibtisch,
um meine Kreativität auszuleben.
Lexware Office nimmt mir die lästige Buchhaltung ab.
Das ist mehr als ich anfangs erwartet habe.
Sogar meine Rechnungen sehen nicht
mehr langweilig aus. Mit dem Layout-Designer
konnte ich sie leicht an mein CD anpassen.
Lucas Ackermann,
Art Director
„Das Buchhaltungssoftware-Programm
'Lexware Office' aus dem Hause
Haufe-Lexware überzeugt: (…)
Neben der automatischen
Belegerkennung und
Zuordnung lassen sich auch
Anlagegüter und
Abschreibungen verwalten.“
„Erkannte Inhalte werden direkt
in die Buchungsmaske übernommen,
sodass der User diese Angaben nur
noch kontrollieren muss. In dem direkten
Vergleich weist Lexware Office die
höhere Genauigkeit auf.“
„Lexware Office ist mit einem Dashboard
ausgestattet, das wichtige Kennzahlen
wie Banksalden, Außenstände, Einnahmen
und Ausgaben zusammenfasst. Das
Programm lässt sich mit zahlreichen
Anwendungen erweitern, beispielsweise
mit einer Zeiterfassung.“
„Bei Lexware Office stehen digitale
Belege im Fokus, die sich wahlweise am
Computer einfügen oder über die
mobile App fotografieren lassen.
Serienvorlagen reduzieren den
Arbeitsaufwand bei
wiederkehrenden Positionen.“
„Lexware Office
weist mehr als 150 Schnittstellen zu
angrenzenden Lösungen [...] auf.
Auch der Cloud-Dienst wächst laufend.“
„Einfach zu bedienen und
umfangreich ausgestatteter Cloud-
Dienst mit einer vorbildlichen
Belegverarbeitung.“
Für 465.438 Kunden übernimmt Lexware Office bereits den Papierkram.
Der Hersteller LEXWARE ist Marktführer für kaufmännische
Software in Deutschland (über 1 Million Kunden).
Für
Windows
& Apple
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Erweiterungen
Daten-Import
Export
Das Finanzamt verlangt seit 2017 im Rahmen der GoBD die „Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen“. Das heißt: Deine Rechnungen, Angebote, Lieferscheine … müssen so gespeichert werden, dass diese unveränderbar sind bzw. Veränderungen nachvollzogen werden können. Seit 2019 ist die Übergangsfrist vorbei, und die GoBD wird auf Steuerprüfungen angewendet.
Neuestes BMF-Schreiben mit Änderungen der bislang gültigen GoBD-Richtlinien gilt seit dem 01.01.2020.
Hältst Du die GoBD nicht zu 100 % ein, kann bei Deiner nächsten Steuerprüfung die Ordnungsmäßigkeit Deiner gesamten Buchführung verworfen werden. Dies kann z.B. zu einer Steuerschätzung oder einem Verlust des Vorsteuerabzugs führen.
Diese Pflicht gilt für alle sogenannten „steuerrelevanten Ausgangsbelege“, die Du bisher z.B. mit Word
und Excel erstellst. Denn hierbei gilt:
(1) Word und Excel sind Datei-Formate, die leicht änderbar sind. Die Speicherung und Ablage von Word- oder
Excel-Dateien in einem Datei-System (z.B. Windows Explorer, Dropbox oder ähnliches) sind regelmäßig nicht
GoBD-konform.
(2) Word und Excel können nur dann weiter verwendet werden, wenn Du ggf. mit Hilfe eines Steuerberaters
zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit einführst und
dokumentierst. Erforderlich sind sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen. Gleiches gilt für die
Speicherung und Archivierung von Belegen und Dokumenten in Dateisystemen.
Lexware Office zeigt Dir alle Einnahmen + Ausgaben auf einen Blick
inklusive offener Rechnungen + nächster Steuerzahlungen