AGB-Anhänge
Lexware Office kann Anhänge standardmäßig
zu jeder Rechnung
hinzufügen
BEST DEAL
50 % Rabatt sichern
mit dem 32-fachen Testsieger Lexware Office
Der Code wird automatisch ausgelesen und lesbar dargestellt
Alle Zahlungsinformationen werden automatisch in die Überweisungs-Vorlage eingefügt – nie wieder Zahlendreher oder Rechtschreibfehler
Prüfen und freigeben – die Zahlung wird ausgeführt, verbucht und archiviert
Steuerberater Frank Scheele
Kurz gesagt: alle Unternehmen! Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen – auch Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer. Ab 2028 dürfen B2B-Rechnungen bis auf wenige Ausnahmen noch als E-Rechnungen gestellt werden (Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro, Fahrausweise wie Zugtickets oder Taxiquittungen, Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG).
Eine E-Rechnung stellt Rechnungsdaten in einem strukturierten XML-Format bereit. Eine einfache PDF-Datei zählt nicht als E-Rechnung! Grundlage ist die europäische Norm EN-16931. In Deutschland gibt es zwei anerkannte Formate:
Für den reinen Empfang reicht ein E-Mail-Postfach aus. Doch seit 2025 müssen Unternehmen nicht nur E-Rechnungen empfangen, sondern auch prüfen, verarbeiten und 8 Jahre lang unveränderlich speichern. Dafür ist faktisch eine Software nötig, die XML-Daten auslesen und verarbeiten kann.
Jede E-Rechnung enthält einen maschinenlesbaren XML-Datensatz. Moderne Buchhaltungsprogramme wie Lexware Office verarbeiten diese automatisch. Dazu sind nur drei Schritte erforderlich:
Die E-Rechnung wird automatisch GoBD-konform für 8 Jahre gespeichert. Ist eine Online-Buchhaltung wie Lexware Office mit dem Online-Banking verbunden, wird zudem geprüft, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde. Falls nicht, kann die Zahlung mit nur einem Klick erfolgen.
Mit einer Buchhaltungssoftware wie Lexware Office erstellen Sie E-Rechnungen genauso einfach wie herkömmliche Rechnungen:
Die erstellte Datei lässt sich auf verschiedene Weisen versenden:
E-Rechnungen müssen elektronisch archiviert werden – ein Ausdruck reicht nicht. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 8 Jahre (neue Frist seit 1.1.2025) und beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Mit einer Buchhaltungssoftware wie Lexware Office erfolgt die Archivierung GoBD- und DSGVO-konform. Innerhalb der EU variieren die Fristen, eine Vereinheitlichung ist jedoch in Planung.
Mach Schluss mit Copy & Paste-Routinen,
Excel-Dramen & der Zettelwirtschaft
Pflicht zum Empfang
für alle Unternehmen
Alle Unternehmen müssen in der Lage
sein, E-Rechnungen zu empfangen,
zu verarbeiten und für 8 Jahre zu
archivieren (auch Kleinunternehmer).
Pflicht zum Versand im B2B
für große Unternehmen
Unternehmen mit ≥800.000 €
Vorjahresumsatz müssen im B2B
E-Rechnungen versenden.
Pflicht zum Versand im B2B
für alle größeren Unternehmen
Alle Unternehmen müssen im B2B
E-Rechnungen versenden
(außer Kleinunternehmen).
„Die E-Rechnungspflicht in Kombination mit dem richtigen Rechnungsprogramm wird allen den Alltag erheblich vereinfachen“
Kostenlos testen
30 Tage-Test endet automatisch.
E-Mail-Adresse genügt.