AGB-Anhänge
Lexware Office kann Anhänge standardmäßig
zu jeder Rechnung hinzufügen
mit dem 32-fachen Testsieger Lexware Office
Mit der Registrierung stimmen Sie den Datenschutzbestimmungen und den AGBs zu.
Der Code wird automatisch ausgelesen und lesbar dargestellt
Alle Zahlungsinformationen werden automatisch in die Überweisungs-Vorlage eingefügt - nie wieder Zahlendreher oder Rechtschreibfehler
Prüfen und freigeben - die Zahlung wird ausgeführt, verbucht und archiviert
Steuerberater Frank Scheele
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Kurz gesagt: alle Unternehmen! Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen – auch Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer. Ab 2028 dürfen B2B-Rechnungen bis auf wenige Ausnahmen noch als E-Rechnungen gestellt werden (Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro, Fahrausweise wie Zugtickets oder Taxiquittungen, Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG).
Eine E-Rechnung stellt Rechnungsdaten in einem strukturierten XML-Format bereit. Eine einfache PDF-Datei zählt nicht als E-Rechnung! Grundlage ist die europäische Norm EN-16931. In Deutschland gibt es zwei anerkannte Formate:
Für den reinen Empfang reicht ein E-Mail-Postfach aus. Doch seit 2025 müssen Unternehmen nicht nur E-Rechnungen empfangen, sondern auch prüfen, verarbeiten und acht Jahre lang unveränderlich speichern. Dafür ist faktisch eine Software nötig, die XML-Daten auslesen und verarbeiten kann.
Jede E-Rechnung enthält einen maschinenlesbaren XML-Datensatz. Moderne Buchhaltungsprogramme wie Lexware Office verarbeiten diese automatisch. Dazu sind nur drei Schritte erforderlich:
Die E-Rechnung wird automatisch GoBD-konform für acht Jahre gespeichert. Ist eine Online-Buchhaltung wie Lexware Office mit dem Online-Banking verbunden, wird zudem geprüft, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde. Falls nicht, kann die Zahlung mit nur einem Klick erfolgen.
Mit einer Buchhaltungssoftware wie Lexware Office erstellen Sie E-Rechnungen genauso einfach wie herkömmliche Rechnungen:
Die erstellte Datei lässt sich auf verschiedene Weisen versenden:
E-Rechnungen müssen elektronisch archiviert werden – ein Ausdruck reicht nicht. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt acht Jahre (neue Frist seit 1.1.2025) und beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Mit einer Buchhaltungssoftware wie Lexware Office erfolgt die Archivierung GoBD- und DSGVO-konform. Innerhalb der EU variieren die Fristen, eine Vereinheitlichung ist jedoch in Planung.
Mach Schluss mit Copy & Paste-Routinen, Excel-Dramen
& der Zettelwirtschaft
Pflicht zum Empfang
für alle Unternehmen
Alle Unternehmen müssen in der Lage
sein, E-Rechnungen zu empfangen,
zu verarbeiten und für 8 Jahre zu
archivieren (auch Kleinunternehmer).
Pflicht zum Versand im B2B
für große Unternehmen
Unternehmen mit ≥800.000 €
Vorjahresumsatz müssen im B2B
E-Rechnungen versenden.
Pflicht zum Versand im B2B
für alle größeren Unternehmen
Alle Unternehmen müssen im B2B
E-Rechnungen versenden
(außer Kleinunternehmen).
„Die E-Rechnungspflicht in Kombination mit dem richtigen Rechnungsprogramm wird allen den Alltag erheblich vereinfachen“
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