paywise
Bei paywise kannst du mit wenigen Klicks unbezahlte Rechnungen ins Inkasso übergeben. Die Inkassokosten hat dein Schuldner zu tragen.
- Vollautomatische Übergabe offener Rechnungen ins Inkasso
- In wenigen Minuten eingerichtet.
- Sichere Übertragung ohne Datenverluste
- Inkasso auf Konzern-Niveau für Unternehmen jeder Größe
Voraussetzung zur Nutzung
- Lexware Office Account
- paywise Account
Anbindung - So einfach geht's
Schritt 1: Registriere dich bei paywise.
Schritt 2: Verbinde über dein paywise-Dashboard deinen Lexware Office-Account.
Schritt 3: Übergebe deine Rechnungen an uns.
Sobald wir deine offenen Rechnungen erhalten, prüfen wir die übermittelten Daten. Du bekommst innerhalb weniger Stunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Wir versenden dann unmittelbar – meist noch am selben Tag – eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung an deine Schuldner.
Die häufigen Fragen & Antworten:
Was kostet der Forderungseinzug von paywise?Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen trägt dein Schuldner die gesamten Kosten des Inkassoverfahrens. Die gilt sowohl für das außergerichtliche als auch gerichtliche Inkasso.
Wenn wir kein Geld für dich einziehen, erhalten wir von dir auch keine Zahlung auf unsere Vergütung. Dies gilt auch dann, wenn wir die Forderung nicht eintreiben können, zum Beispiel weil dein Schuldner insolvent ist. Hier kannst du deinen Anspruch auf Erstattung der Inkassovergütung an Erfüllungsstatt abtreten. Du bleibst zu 100 % Prozent Inhaber deiner Hauptforderung.
Gegebenenfalls kann es sein, dass du Auslagen für das Mahngericht, die Adressermittlung oder Zwangsvollstreckungskosten leisten müssen. Hierfür können wir Vorschüsse verlangen. Bei Forderungen unter 500 Euro fallen für das Mahngericht in der Regel 36 Euro Gerichtskostenvorschuss an. Für jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme musst du mit weiteren 50 bis 100 Euro rechnen. Auch diese Auslagen und Vorschüsse muss dein Schuldner vollständig erstatten. Vor Einleitung der Zwangsvollstreckung prüfen über die Schufa die Bonität deines Schuldners, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Als Gegenleistung für unseren erfolgsbasierte Tätigkeit möchten wir, dass du mit uns „all the way“ gehst. Das heißt, dass du das Inkassoverfahren mit uns bis zum Ende durchziehst. Wenn du das Forderungsmanagement vorzeitig abbrichst (und beispielsweise keine Gerichtskostenvorschüsse zahlst), können wir keinen Erfolg mehr erzielen. In diesem Fall stellen wir die bis dahin entstandenen Gebühren für das Inkasso und Auslagen bei dir in Rechnung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Fälle übernehmen, die streitig sind, zum Beispiel weil dein Schuldner den Vertragsschluss bestreitet oder Mängel an deiner Leistung geltend macht.
Kommt es zum Bestreiten im laufenden Inkassoprozess, versuchen wir natürlich, für dich eine Lösung mit deinem Schuldner zu finden. Wir müssen uns jedoch vorbehalten, dir die angefallenen Inkassogebühren in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn ein Widerspruch im Mahnverfahren erfolgt.
Mehr erfährst du unter: https://paywise.de/konditionen/
Wie läuft der Forderungseinzug ab?
Wir fordern deine Schuldner zunächst außergerichtlich mehrfach zur Zahlung auf.
Sollte dies nicht zum Erfolg führen, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein und führen die Zwangsvollstreckung durch.
Sollte dein Schuldner nicht auf einmal zahlen können, schließen wir eine Ratenzahlungsvereinbarung und überwachen die Zahlungseingänge.
Natürlich ermitteln wir auch die Adresse deines Schuldners, sollte dieser umgezogen sein.
Bezahlt der Schuldner die Forderung auch dann nicht vollständig, beantragen wir zunächst einen Mahnbescheid und anschließend einen Vollstreckungsbescheid.
Nach Rechtskraft des Vollstreckungsbescheids leiten wir die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ein.
Mehr erfährst du auf: https://paywise.de/ablauf-inkassoverfahren/
Wann kann ich ein Inkasso beauftragen?
Ein Inkasso bei paywise kannst du beauftragen, wenn deine Forderung berechtigt ist und sich der Schuldner in Verzug befindet. Du musst deine Leistung also vollständig erbracht haben, sofern du keine reine Vorleistung vereinbart haben. Die Forderung muss außerdem unbestritten sein. Das heißt: Der Schuldner darf die Forderung nicht bemängelt oder angezweifelt haben. Das wäre dann der Fall, wenn er behauptet, nie einen Vertrag mit dir geschlossen zu haben. Dasselbe Prinzip greift auch, wenn deine Schuldner davon ausgehen, dass du deine Leistung nicht (oder nicht mangelfrei) erbracht hast.
Handelt es sich bei den Schuldnern um Unternehmer, tritt der Verzug 31 Tage nach Fälligkeit und Zustellung der Rechnung ein.
Es ist nicht erforderlich, dass du vorab eine Mahnung oder Zahlungserinnerung verschickt hast.
Bei Privatpersonen ist in der Regel eine Mahnung oder Zahlungserinnerung erforderlich, damit der Verzug eintritt.
Außerdem musst du als Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB) sein, um das Inkasso von paywise zu beauftragen.
Wie funktioniert der Forderungseinzug von paywise?
Du beauftragst das Forderungsmanagement beziehungsweise das Inkasso einfach über unsere Lexware Office-Anbindung in unserem Login-Bereich.
Durch die Lexware Office-Anbindung kannst du alle relevanten Daten bequem und einfach an uns übertragen.
Wir prüfen die übermittelten Daten und in der Regel erhältst du innerhalb von wenigen Stunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Wir versenden dann unmittelbar – oft noch am selben Tag – eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung an deinen Schuldner.
In unserem Login-Bereich kannst du in Echtzeit den aktuellen Status deines Forderungseinzugs überwachen.
Sollten Rückfragen aufkommen, kannst du diese in unserem Login-Bereich beantworten.
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